Behandlungsschwerpunkt

Ohrkorrektur

Abstehende Ohren sind medizinisch unbedenklich, werden aber von vielen Betroffenen als deutliche Belastung empfunden. Die Ohrkorrektur (Otopexie) ist ein etablierter, gut planbarer Eingriff mit hoher Zufriedenheitsrate.

Der Eingriff erfolgt in aller Regel ambulant in örtlicher Betäubung über einen Schnitt an der Ohrrückseite.

Eingriffsdauer

ca. 60–90 Minuten

Betäubung

örtliche Betäubung, ambulant

Verband

ca. 1 Woche, danach Stirnband nachts

Ergebnis

dauerhaft

Behandlungsspektrum

  • Abstehende Ohren (Otopexie, Anlegeplastik)
  • Fehlende oder zu schwach ausgeprägte Ohrfalte
  • Ausgerissene oder ausgeweitete Ohrläppchen
  • Formkorrekturen der Ohrmuschel

Technik

Über einen Zugang hinter dem Ohr wird der Ohrknorpel schonend ausgedünnt und mit feinen, dauerhaften Nähten in die gewünschte Form gebracht. Die Narbe liegt in der Ohrfalte und ist später praktisch nicht sichtbar.

Wichtig ist ein natürliches Ergebnis: Beide Ohren sollen harmonisch zueinander stehen und ihre natürliche Kontur behalten – kein zu enges Anlegen an den Kopf.

Nachbehandlung

Für etwa eine Woche wird ein Kopfverband getragen, anschließend für weitere zwei bis drei Wochen nachts ein Stirnband. Sport ist in der Regel nach etwa drei bis vier Wochen wieder möglich.

Hinweis: Ästhetische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten vor jeder Behandlung eine transparente Kostenaufstellung.

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