Abrechnung nach GOÄ
Ärztliche ästhetische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Der Aufwand der jeweiligen Behandlung, das verwendete Material und die Behandlungsdauer bestimmen den Umfang der Rechnung.
Leistungen & Kosten
Ästhetische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Im persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen den empfohlenen Behandlungsumfang und erstellen daraus eine transparente, schriftliche Kostenaufstellung – vor jeder Behandlung und ohne versteckte Zusatzkosten.
Da jede Behandlung individuell geplant wird, lassen sich Kosten seriös erst nach einer persönlichen Untersuchung und Beratung beziffern. Maßgeblich sind unter anderem der Behandlungsumfang, die eingesetzten Materialien und Wirkstoffe sowie die Frage, ob ein Eingriff ambulant in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose erfolgt.
Ästhetische Behandlungen sind Vertrauenssache. Deshalb stehen bei uns nicht einzelne Produkte oder Mengen, sondern Ihre individuelle Behandlung, ein natürliches Ergebnis und höchste fachliche Qualität im Mittelpunkt.
Unsere Behandlungen werden mit großer Sorgfalt, fundierter Expertise und hochwertigen Präparaten durchgeführt. Dabei verstehen sich unsere Preise grundsätzlich als Behandlungspreise, in denen alle für die jeweilige Behandlung erforderlichen Leistungen und Materialien bereits berücksichtigt sind.
Dazu gehören – je nach Behandlung – neben dem eigentlichen Präparat beispielsweise sterile Einmalmaterialien, Kanülen und Nadeln, Desinfektions- und Verbrauchsmaterialien sowie die individuell gewählte Injektions- und Behandlungstechnik. Gerade bei Behandlungen mit Hyaluronsäure oder Botulinumtoxin entscheidet nicht allein die verwendete Menge über die Qualität des Ergebnisses: Entscheidend sind vielmehr die präzise Analyse der Anatomie, die Auswahl des geeigneten Präparates, die richtige Dosierung sowie eine sichere und ästhetisch abgestimmte Injektionstechnik.
Unser Anspruch ist es, für jede Patientin und jeden Patienten ein individuelles Behandlungskonzept zu entwickeln – mit dem Ziel eines harmonischen, natürlichen Ergebnisses, das zu den persönlichen Gesichtszügen und Wünschen passt. Eine Besonderheit, die der Nachhaltigkeit des bei Ihnen erzielten Ergebnisses im Vergleich zu vielen anderen auswärtigen Angeboten dient, ist die bei uns angebotene Synergie zwischen kosmetischer und ästhetisch-medizinischer Behandlung. Wir sind stolz darauf, beide Expertisen bei uns für Sie anbieten zu können. Fragen Sie dazu gerne gezielt nach.
Transparente Preise, hochwertige Materialien und die Behandlung durch erfahrene Experten bilden dabei die Grundlage unseres Qualitätsversprechens.
Ärztliche ästhetische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Der Aufwand der jeweiligen Behandlung, das verwendete Material und die Behandlungsdauer bestimmen den Umfang der Rechnung.
Ästhetisch motivierte Behandlungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt in der Regel nicht; medizinisch begründete Indikationen prüfen wir im Einzelfall gemeinsam mit Ihnen.
Vor jeder Behandlung erhalten Sie eine transparente, schriftliche Aufstellung der zu erwartenden Kosten – inklusive eventuell notwendiger Folgetermine oder Nachkontrollen.
Was wir besprechen, gilt. Ergibt sich im Verlauf ein sinnvoller zusätzlicher Behandlungsschritt, besprechen wir diesen vorab mit Ihnen – nichts wird ohne Ihre Zustimmung berechnet.